Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

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Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zugehörige Online-Prozesse

Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Hinweise

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

keiner

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Iris Wisotzki
Steueramt
+49790787733iris.wisotzki(@)vellberg.de+49790787712

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Vellberg
+4979078770stadt(@)vellberg.de+49790787712
Finanzverwaltung
+49 7907 87732stadtkasse(@)vellberg.de+49 7907 87712

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Der Bund fürs Leben - Auflösung
Mitteilungen an Behörden und Institutionen
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