Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

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Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Zugehörige Online-Prozesse

Meldebescheinigung beantragen

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Gebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Hinweise

Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Nicole Petrak-Schmidt
Bürgerbüro, Rente und Tourismus
+49790787791buergerbuero(@)vellberg.de nicole.petrak-schmidt(@)vellberg.de+49790787712
Tamara Seibt
Bürgerbüro, Gewerbeamt
+49790787723buergerbuero(@)vellberg.detamara.seibt(@)vellberg.de+49790787712
Verena Holl
Bürgerbüro
+49790787722buergerbuero(@)vellberg.deverena.holl(@)vellberg.de+49790787712

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Vellberg
+4979078770stadt(@)vellberg.de+49790787712
Bürgerbüro
+49 7907 8770buergerbuero(@)vellberg.de+49 7907 87712
Hauptamt
+49 7907 87725hauptamt(@)vellberg.de+49 7907 87712

Zugehörige Lebenslagen

Wohnungswechsel
Der Bund fürs Leben
Finanzielle Hilfen und Rente
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